Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Zeltmomente
zur Vermietung von Zelten und Zubehör
§ 1 Geltungsbereich
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Zelten und Zubehör, die zwischen der Firma Zeltmomente, vertreten durch Julien Pape und Madlyn Reffke, Rudolf-Diesel-Ring 10a, 31535 Neustadt (nachfolgend „Vermieter“) und den Kunden (nachfolgend „Mieter“) geschlossen werden.
(2)Mieter können dabei sowohl Verbraucher gem. § 13 BGB als auch Unternehmer gem. § 14 BGB sein.
(3)Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die mit dem Vermieter in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(4)Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(5)Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Vermieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1)Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter Zelte sowie zusätzliches Zubehör wie Tische, Stühle, Tischdecken, Beleuchtung und Weiteres gemäß den im Mietvertrag spezifizierten Bedingungen zu vermieten. Der genaue Umfang und die Art des zu mietenden Zubehörs werden im Mietvertrag detailliert beschrieben.
(2)Im Nachfolgenden werden die verschiedenen Mietgegenstände auch zusammengefasst als „Mietgegenstände“ bezeichnet.
§ 3 Vertragsschluss
(1)Die Präsentation und Bewerbung von Mietgegenständen auf der Webseite des Vermieters stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2)Der Mieter bucht beim Vermieter die gewünschten Mietgegenstände. Buchungen können über eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular der Website durchgeführt werden.
(3)Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Bestellung durch eine Annahmeerklärung annimmt.
(4)Sollte die Lieferung der vom Mieter bestellten Mietgegenstände nicht möglich sein, etwa weil die entsprechenden Mietgegenstände nicht auf Lager sind, sieht der Vermieter von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Vermieter wird den Mieter darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
§ 4 Aufbau der Mietgegenstände
(1)Der Vermieter verpflichtet sich, insofern im Mietvertrag vereinbart, die Mietgegenstände zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort aufzubauen. Der genaue Termin und Ort des Aufbaus werden im Mietvertrag festgelegt. Änderungen des Aufbauortes oder des -termins bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und können zusätzliche Kosten verursachen.
(2)Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig über alle örtlichen Gegebenheiten, Genehmigungen und Vorschriften zu informieren, die für den Aufbau der Mietgegenstände relevant sind. Dies umfasst insbesondere die Beschaffenheit des Untergrunds, Zugangsmöglichkeiten für Transportfahrzeuge, erforderliche behördliche Genehmigungen sowie eventuelle Einschränkungen durch Dritte.
(3)Der Mieter verpflichtet sich, mindestens zwei Personen zur Verfügung zu stellen, die beim Aufbau mithelfen. Diese Personen müssen körperlich in der Lage sein, die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen und den Anweisungen der Person des Vermieters folgen.
(4)Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder unzureichende Informationen seitens des Mieters entstehen. Sollte der Aufbau aus diesen Gründen nicht oder nur verspätet erfolgen können, bleibt der Mieter zur Zahlung des vollen Mietbetrages verpflichtet.
(5)Der Mieter stellt sicher, dass der Aufbauort zum vereinbarten Termin frei zugänglich und in einem Zustand ist, der einen ordnungsgemäßen Aufbau ermöglicht. Hindernisse wie Fahrzeuge, Müll oder unebene Flächen sind vom Mieter vor dem Aufbau zu beseitigen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Aufbau abzulehnen oder zu verschieben, falls der Aufbauort nicht den Anforderungen entspricht.
(6)Der Aufbau erfolgt durch qualifiziertes Personal des Vermieters oder durch vom Vermieter beauftragte Subunternehmer. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Team für den Aufbau.
(7)Der Vermieter stellt sicher, dass die Mietgegenstände in einem einwandfreien Zustand und gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften aufgebaut werden. Der Mieter hat das Recht, den Aufbau zu überwachen und eventuelle Mängel sofort zu reklamieren. Spätere Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn die Mängel bei der Abnahme des Aufbaus nicht erkennbar waren.
(8)Nach Abschluss des Aufbaus erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch den Vermieter und den Mieter. Hierbei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Aufbau und den mängelfreien Zustand der Zelte und des Zubehörs.
(9)Sollte der Abbau der Mietgegenstände, wenn im Mietvertrag vereinbart, ebenfalls durch den Vermieter erfolgen, wird der Termin und die Dauer des Abbaus im Mietvertrag festgelegt.
(10)Im Falle von extremen Wetterbedingungen, die den sicheren Aufbau oder die Nutzung der Mietgegenstände gefährden, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Aufbau zu verschieben oder abzubrechen. Der Vermieter wird den Mieter in einem solchen Fall umgehend informieren und alternative Lösungen anbieten.
§ 5 Laufzeit, Mietdauer
Die Laufzeit des Mietvertrages wird im jeweiligen Vertrag ausdrücklich festgelegt und gilt einmalig für die dort angegebene Dauer. Eine automatische Verlängerung des Mietvertrages nach Ablauf der festgelegten Laufzeit ist ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
Die Mietdauer entspricht der im Mietvertrag festgelegten Laufzeit und beginnt mit dem im Vertrag angegebenen Datum der Überlassung der Mietgegenstände an den Mieter. Die Mietgegenstände werden dem Mieter für die gesamte im Vertrag vereinbarte Dauer zur Verfügung gestellt.
Nach Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Laufzeit ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände unverzüglich und in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Verzögert sich die Rückgabe aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Verzögerung eine zusätzliche Mietgebühr zu verlangen, die sich nach den im Mietvertrag vereinbarten Mietkonditionen richtet.
Eine Verlängerung der Mietdauer über die im Mietvertrag festgelegte Laufzeit hinaus bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Ohne eine solche Vereinbarung hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Mietdauer.
Sollte der Mieter die Mietgegenstände vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgeben, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der anteiligen Mietzahlungen für die nicht genutzte Mietdauer, es sei denn, die vorzeitige Rückgabe erfolgt aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder wenn Umstände eintreten, die die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Vermieter ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände unverzüglich zurückzugeben. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Mietzahlungen, sofern der wichtige Grund in seiner Verantwortung liegt.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Mieter, hat der Vermieter dem Mieter die anteilige Mietzahlung für die nicht genutzte Mietdauer zurückzuerstatten, sofern der wichtige Grund in der Verantwortung des Vermieters liegt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Gesamtmiete für die Mietzeit der Mietgegenstände wird im Mietvertrag vereinbart.
Nach Erteilung des Auftrages zahlt der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtbetrages. Diese Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das im Mietvertrag angegebene Konto des Vermieters zu überweisen. Die Anzahlung dient als Bestätigung der Reservierung und wird auf den Gesamtbetrag der Mietkosten angerechnet. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist eingehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Auftrag zu stornieren und die reservierten Zelte und Zubehör anderweitig zu vermieten.
Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig. Der Mieter erhält rechtzeitig eine Rechnung über den Restbetrag, die alle erforderlichen Zahlungsinformationen enthält. Die Zahlung des Restbetrages hat ebenfalls auf das im Mietvertrag angegebene Konto des Vermieters zu erfolgen. Erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtbetrages ist der Vermieter verpflichtet, die Mietgegenstände zum vereinbarten Termin bereitzustellen und ggf. aufzubauen.
Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem geplanten Mietbeginn erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Der Mieter hat in diesem Fall die Zahlung unverzüglich zu veranlassen, um die rechtzeitige Bereitstellung der Mietgegenstände sicherzustellen.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, wenn es sich beim Mieter um einen Verbraucher handelt und Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten, wenn es sich beim Mieter um einen Unternehmer handelt. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und etwaige Mahngebühren zu erheben.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Im Falle von Beanstandungen oder Mängeln hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind in Euro (€) zu leisten. Etwaige Bankgebühren oder Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch die Abwicklung von Zahlungen über internationale Banken entstehen.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für die Mietgegenstände ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe an den Vermieter.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer sorgsam und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Mietgegenstände ordnungsgemäß genutzt und vor Schäden, Verschmutzung und Diebstahl geschützt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche üblichen Schutzmaßnahmen und notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um Diebstahl, Vandalismus und sonstigen Beschädigungen der Mietgegenstände vorzubeugen. Hierzu zählt insbesondere die ordnungsgemäße Sicherung der Mietgegenstände.
Im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und, sofern erforderlich, Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten. Der Mieter hat dem Vermieter alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Schadensregulierung erforderlich sind.
Sollte es zu Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände kommen, ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert der betroffenen Mietgegenstände zu ersetzen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Netto-Kaufpreis, den der Vermieter für die Ersatzbeschaffung aufbringen muss. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter eine entsprechende Rechnung zu stellen, die innerhalb der üblichen Zahlungsfrist zu begleichen ist.
Es wird dem Mieter empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, die Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände während des Mietzeitraums abdeckt. Der Abschluss einer solchen Versicherung entbindet den Mieter jedoch nicht von seiner Ersatzpflicht.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand und vollständig an den Vermieter zurückzugeben. Schäden, die bei der Rückgabe festgestellt werden, sind vom Mieter zu ersetzen, sofern diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
Der Mieter hat alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände stehen, einzuhalten. Dies umfasst insbesondere sicherheitsrelevante Bestimmungen, die Einholung erforderlicher Genehmigungen sowie die Beachtung von Lärmschutz- und Umweltauflagen.
§ 8 Untervermietung
Der Mieter ist nicht berechtigt, die ihm überlassenen Mietgegenstände ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte zu untervermieten oder auf andere Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen.
Eine Zuwiderhandlung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz (1) gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Sofern der Mieter Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu Absatz (1) und (2), dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Im Falle von Datenverlust haftet der Vermieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datenanfertigung durch den Mieter entstanden wäre.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Missachtung von Sicherheitsvorkehrungen oder durch Dritte verursacht wurden, solange sich die Mietgegenstände außerhalb der Anwesenheit des Vermieters befinden. Dies gilt auch für Fälle höherer Gewalt, die zu Schäden an den Mietgegenständen führen.
Verjährung: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Mieters aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 10 Gewährleistung
Der Vermieter haftet für Sach- oder Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 536 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre und gegenüber Unternehmern ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
Etwaige vom Vermieter gegebene Garantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
§ 11 Rücktritt und Stornierung
Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag jederzeit vor dem vereinbarten Mietbeginn zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist an die im Mietvertrag angegebene Adresse des Vermieters zu richten. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung beim Vermieter.
Im Falle einer Stornierung bis zu 120 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Gesamtbetrages fällig. Diese Gebühr wird von der bereits geleisteten Anzahlung abgezogen. Sollte die Anzahlung höher sein als die Stornogebühr, wird der Differenzbetrag dem Mieter zurückerstattet.
Bei einer Stornierung innerhalb von 120 bis 29 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Gesamtbetrages fällig. Diese Gebühr wird ebenfalls von der bereits geleisteten Anzahlung abgezogen. Sollte die Anzahlung höher sein als die Stornogebühr, wird der Differenzbetrag dem Mieter zurückerstattet.
Bei einer Stornierung innerhalb von 28 bis 15 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 40% des Gesamtbetrages fällig. Diese Gebühr wird von der bereits geleisteten Anzahlung abgezogen. Sollte die Anzahlung höher sein als die Stornogebühr, wird der Differenzbetrag dem Mieter zurückerstattet.
Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen oder weniger vor dem vereinbarten Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 60% des Gesamtbetrages fällig. Diese Gebühr wird von der bereits geleisteten Anzahlung abgezogen. Sollte die Anzahlung höher sein als die Stornogebühr, wird der Differenzbetrag dem Mieter zurückerstattet.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, zusätzlich zu den genannten Stornogebühren etwaige bereits entstandene Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Bereitstellung der Mietgegenstände stehen, dem Mieter in Rechnung zu stellen. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind vom Mieter in voller Höhe zu tragen.
Im Falle einer Stornierung durch den Vermieter aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wird der bereits geleistete Gesamtbetrag dem Mieter vollständig zurückerstattet. Der Vermieter haftet in diesem Fall nicht für darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche oder entgangene Gewinne.
Der Mieter hat die Möglichkeit, einen Ersatzmieter zu stellen, der den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. In diesem Fall wird keine Stornogebühr erhoben, jedoch muss der Ersatzmieter vom Vermieter schriftlich akzeptiert werden. Der ursprüngliche Mieter bleibt bis zur vollständigen Übernahme der vertraglichen Pflichten durch den Ersatzmieter für die Einhaltung der Vertragsbedingungen verantwortlich.
§ 12 Übergabe, Rückgabe
Der Mietvertrag über die Mietgegenstände endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietgegenstände nach Ablauf des Vertrages fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum vereinbarten Rücksendedatum in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Gibt der Mieter die Mietgegenstände nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete zu verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Die genauen Rückgabebedingungen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Abschluss des Mietvertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Bei den Mietgegenständen handelt es sich ganz oder teilweise um gebrauchte Sachen. Im Mietvertrag sind daher die bei Versendung vorhandenen Schäden erfasst. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Erhalt sorgfältig auf weitere Schäden zu überprüfen und dem Vermieter diese unverzüglich melden.
Bei Schäden, Verlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haftet er dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 13 Datenschutz
Die zur Abwicklung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Vermieter unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet.
Der Mieter hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner gespeicherten Daten.
Im Übrigen gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung des Mieters, welche unter dem folgenden Link einsehbar ist: https://www.zeltmomente-neustadt.de/datenschutzerklaerung
§ 14 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2. Fundstelle: BGBl. I 2013, 3642 - 3670
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Zeltmomente Madlyn Reffke und Julien Pape GbR, Rudolf -Diesel-Ring 10a, 31535 Neustadt, Tel: 016090270653, Email: zeltmomente@web.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Zeltmomente Madlyn Reffke und Julien Pape GbR, Rudolf-Diesel-Ring 10a, 31535 Neustadt, Email: zeltmomente@web.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 15 Europäische Streitbeilegung
Der Vermieter weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Mieter unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
Der Vermieter ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Mieter die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
Wenn der Mieter Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.